Von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden ausschließlich Selbsthilfegruppen und -Organisationen aus dem gesundheitlichen Bereich gefördert, die sich mit bestimmten Krankheitsbildern befassen.
Welche Aktivitäten konkret gefördert werden, wer Anträge stellen kann als örtliche/regionale Selbsthilfegruppe oder als Landesorganisation und nach welchen Kriterien die Zuschüsse vergeben werden, ist in dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung zusammengefasst.
Pauschalförderung
Die Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) beinhaltet Zuschüsse für Selbsthilfegruppen/ Selbsthilfeorganisationen zur Informations- und Beratungstätigkeit, z.B. regelmäßig anfallende Kosten für Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung, Verbandszeitungen etc.
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